
KUNZ & PARTNER mbB
STEUERBERATUNGSGESELLSCHAFT
Rosenstraße 10
40479 Düsseldorf
Tel.: +49 211 49 24 00
Fax: +49 211 49 24 040
![]() |
||
Kunz & Bauer GmbH
Mitglied bei:
|
Grundsätzlich gehört zwar auch der Garten zum existenziell notwendigen Wohnbereich. Die Aufwendungen für die Anlage eines rollstuhlgerechten Weges im Garten sind jedoch nicht zwangsläufig, wenn sich auf der anderen Seite des Hauses eine Terrasse befindet, die mit dem Rollstuhl erreichbar ist. Mit dieser Begründung hat das Finanzgericht Münster den Abzug der Kosten als außergewöhnliche Belastung abgelehnt. Abzugsfähig seien nur solche Aufwendungen, die den Zugang zum Garten und damit dessen Nutzung überhaupt erst ermöglichen. Diese Möglichkeit bestand im Streitfall aber bereits.